Erst wenn die Ehe gescheitert ist, kann man sie rechtswirksam scheiden. Darüber entscheidet das zuständige Familiengericht. Maßgeblich für diese Entscheidung ist das sogenannte Trennungsjahr. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Artikel:
Wann das Trennungsjahr beginnt und endet
Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Ehepartner getrennt leben, beginnt das Trennungsjahr. Wenn beide Ehepartner die Scheidung beantragen, dauert das Trennungsjahr genau ein Jahr. Bei einer einseitigen Beantragung sind es sogar Jahre. Das Feststellen des Beginns erfolgt durch Befragung beider Seiten. Benennen beide den gleichen Zeitraum, kann seitens Gerichts auf jegliche Beweisermittlung verzichtet werden. Bei unterschiedlichen Aussagen wird genauer geprüft. Eventuell kann man Familienangehörige und Kinder zu diesem Thema befragen.
Sonderfälle
In Ausnahmefällen ist das Trennungsjahr nicht notwendig. Bei Bedrohungen, Gewalt, Alkohol oder Drogenmissbrauch in der Ehe kann man die Scheidung beschleunigen. Ein Ehebruch kann diesen Prozess ebenfalls schneller vorantreiben. Allein ein einvernehmlicher Scheidungswille der beiden Ehepartner, reicht für eine fristlose Scheidung nicht aus.
Unterhalt im Trennungsjahr
Natürlich kommen auch Scheidung Kosten auf. Dem weniger verdienenden Ehepartner steht während des Trennungsjahres, rechtlich der Trennungsunterhalt zu. Die Höhe dieses Unterhalts hängt von unterschiedlichen Faktoren, unter anderem dem Vermögen und Einkommen des Ehegatten ab. Das getrennte Leben der beiden Eheleute ist dafür die notwendige Voraussetzung.
Das Trennungsjahr darf man NICHT durch kurze Versöhnungsversuche direkt beenden. Bei einer längeren Annäherung der Ehepartner könnte das aber durchaus der Fall sein. Hier entscheidet das Familiengericht von Fall zu Fall unterschiedlich.
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