In Deutschland gibt es genaue Vorgaben zur Gestaltung und Ausstattung von Arbeitsplätzen. Hauptziel ist dabei der Schutz der Mitarbeiter, deren Gesundheit durch die Arbeit keinen Schaden nehmen soll. Grundlage sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die auf die Arbeitsstättenverordnung zurückgehen. Sie machen verschiedene Vorgaben, die das Arbeiten nicht nur angenehmer gestalten, sondern auch Unfälle und Erkrankungen verhindern sollen. Aufgrund von Neuerungen in der Technik werden sie laufend überarbeitet. Entsprechende Schulungen, die sich nach den ASR richten, gibt es zum Beispiel bei Sicherheitstechnik Düsseldorf. Dieser Artikel erläutert, welche Vorgaben die ASR aufstellen.

Barrierefreiheit, Brandschutz und mehr

Die ASR umfassen alle Bereiche, in denen Mitarbeiter zu Schaden kommen könnten. Von der passenden Raumabmessung, der richtigen Helligkeit über das ordnungsgemäße Betreiben von Fenstern bis zu geeigneten Bodenbelägen, Brandschutzmaßnahmen und Sicherung gegenüber Stürzen wurde alles bedacht. Bei Fenstern beispielsweise schreiben die ASR vor, dass der Arbeitgeber auf das Glas in Abhängigkeit von der zu verrichtenden Arbeit auszuwählen hat. Verletzungsrisiken durch geöffnete Fensterflügel müssen minimiert werden, indem die Arbeitsplätze so eingerichtet werden, dass die Arbeitnehmer sich nicht stoßen können. Plötzliches Zuschlagen der Fenster durch Zugluft muss durch Auffangbügel oder ähnliches verhindert werden.

Im Hinblick auf den Brandschutz schreibt ASR A2.2 vor, dass der Arbeitgeber Brandmeldeanlagen installieren muss. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer im Falle eines Feuers sofort gewarnt werden und die Gebäude verlassen. Dafür kommen verschiedene Installationen wie Sirenen, Alarme, Durchsagen via Lautsprecher oder Telefon sowie Megafone in Frage. Je nach Branche kann auch die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben sein. Um Brände aufgrund von Blitzschlag zu vermeiden, sollten Unternehmen in eine Blitzschutzanlage von https://fritzmanke.de/blitzschutz-duesseldorf/ investieren.

Raumtemperatur und Hitzeschutz

Die Regeln schreiben vor, dass bei einer leichten Tätigkeit mindestens 20 Grad Celsius herrschen sollten. Bei mittelschweren Arbeiten, die überwiegend stehend und gehend verrichtet werden, darf die Temperatur nicht unter 17 Grad fallen. Wer körperlich schwer arbeitet, kann dies nach Auffassung der ASR bei Temperaturen von mindestens 12 Grad tun, ohne negative Gesundheitsfolgen befürchten zu müssen.

Aufgrund der Klimaerwärmung, die auch hierzulande zu sehr heißen Sommern führen kann, sind die Maßgaben der ASR im Hinblick auf die richtige Raumtemperatur besonders wichtig. Maximal dürfen 26 Grad Celsius erreicht werden. Liegen die Außentemperaturen höher, muss der Arbeitgeber durch einen Hitzeschutz, zum Beispiel Markisen, für Abkühlung sorgen. Das gilt umso mehr, wenn die Arbeitnehmer körperlich arbeiten.